Was tun bei einem Sterbefall?

Bei einem Sterbefall in der Häuslichkeit muss durch die Hinterbliebenen ein Arzt/ eine Ärztin benachrichtigt werden.


Telefonnummern
Kassenärztlicher Notdienst: 116 117

Notarzt: 112

oder SAPV-Arzt
oder Hausarzt


Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. In den Krankenhäusern, im Hospiz und in den Pflegeheimen wird dies vom Personal der jeweiligen Einrichtung veranlasst.

Um den Familien, den Hinterbliebenen auch zu Hause das Abschiednehmen zu ermöglichen, können Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. (nach dem Bestattungsgesetz – BestattG M-V § 8 vom 13.07.2021)

Nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde bzw. ein Angehöriger in einer Klinik verstorben ist, muss ein Bestatter, der nach persönlichem Wunsch ausgesucht wird, mit der Abholung des Verstorbenen beauftragt werden. Die Überführung erfolgt zum Westfriedhof Rostock. Hier befindet sich eine zentrale Aufnahme- und Aufbewahrungsstätte der Verstorbenen bis zur Bestattung.

Mit dem Bestatter Ihrer Wahl werden dann alle weiteren Formalitäten und Wünsche für die Beisetzung des Verstorbenen abgesprochen. Dies kann auch ein anderer Bestatter sein, als der mit der Abholung Beauftragte. Ein Wechsel des Bestatters ist möglich.